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Gesetzliche Krankenversicherung wird für Rentner bis zu 214 Euro teurer.

Gesetzliche Krankenversicherung wird für Rentner bis zu 214 Euro teurer.

Zusatzbeitrag steigt um bis zu 0,69 Prozentpunkte

Zum Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Die stärkste Erhöhung einer einzelnen bundesweit geöffneten Kasse beträgt 0,69 Prozentpunkte von 1,50 Prozent auf 2,19 Prozent. Zudem stieg auch die Beitragsbemessungsgrenze – der Höchstbetrag zur Berechnung des Beitrags – auf 62.100 Euro. Krankenversicherte mit Einkünften ab dieser Grenze zahlen dadurch bis zu 214 Euro mehr im Jahr. Während Erwerbstätige die höheren Beiträge bereits seit Januar schultern müssen, greifen die höheren Beitragssätze für Rentner aufgrund einer gesetzlichen Regelung erst zwei Monate später. Sie gelten dann ab März bis einschließlich Februar 2025.

"Schon im letzten Jahr haben viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Dennoch reichten die Mehreinnahmen nicht aus, um die finanziellen Defizite der Kassen zu decken. Solange der Gesetzgeber nicht dringend benötigte Reformen auf den Weg bringt und die Krankenkassen nicht ihre Ausgaben reduzieren, müssen gesetzlich Versicherte auch künftig mit weiteren Steigerungen rechnen."

67 Euro mehr bei einer Standardrente

Die sogenannte Standardrente – auch Eckrente genannt – liegt laut der Deutschen Rentenversicherung aktuell bei 1620,90 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat. Da der Krankenkassenbeitrag anteilig an den Bezügen berechnet wird, müssen Ruheständler mit dieser Standardrente auch weniger zahlen als Rentner mit Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro. Dennoch kommen auf sie bis zu 67 Euro mehr im Jahr zu.

Wechsel der Kasse spart bis zu 404 Euro

Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich zwischen den Krankenkassen und liegt bei den bundesweit geöffneten Kassen aktuell zwischen 0,90 und 2,20 Prozent. Für Krankenversicherte kann sich deshalb ein Wechsel lohnen. Für Ruheständler mit Standardrente ist so eine Ersparnis von bis zu 126 Euro im Jahr möglich, Rentner mit Bezügen über der Beitragsbemessungsgrenze können ihre Beiträge um bis zu 404 Euro jährlich senken.

"Versicherte können spätestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln", sagt Wolfgang Schütz. "Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte zudem immer ein Sonderkündigungsrecht und können mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln." Abstriche bei wichtigen Leistungen müssen Versicherte bei einem Wechsel nicht befürchten. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch.