43 Prozent mehr Wohnungseinbrüche als 2021
1.971.435 Diebstähle registrierte das Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit für 2023. Damit haben die Eigentumsdelikte um 33 Prozent gegenüber dem von Ausgangsbeschränkungen geprägten Coronajahr 2021 zugenommen. Darunter fallen auch 77.819 Wohnungseinbrüche, 43 Prozent mehr als 2021. Das geht aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. In mehr als jedem dritten Fall schlugen die Täter tagsüber zu. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) liegt der Schadendurchschnitt nach Wohnungseinbrüchen bei einem Rekordwert von 3.500 Euro.
Für die nach Einbrüchen gestohlenen Gegenstände kommt die Hausratversicherung auf. Sie deckt unter anderem Mobiliar, Elektronik, persönliche Gegenstände und Wertsachen ab. Und sie greift auch, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner mehrere Wochen nicht zuhause sind und Einbrecher so mehr Gelegenheit haben, zuzuschlagen. "Eine Abwesenheit von bis zu 60 aufeinanderfolgenden Tagen ist immer in der Hausratversicherung abgedeckt", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Bei längeren Abwesenheiten sollten Versicherte ihren Schutz prüfen und gegebenenfalls anpassen." Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die Wohnung selbst. Das Hab und Gut auf dem Dachboden, im Keller oder in der Waschküche ist ebenfalls versichert.
Grobe Fahrlässigkeit erweitert den Versicherungsschutz
Während Wohnungseinbrüche immer in der Hausratversicherung eingeschlossen sind, differenzieren Versicherer bei anderen Eigentumsdelikten. "Die Hausratsbedingungen lehnen sich zwar an den Definitionen des Strafgesetzbuches an, definieren ihre Leistungen aber nicht strikt nach den Delikten", erklärt Wolfgang Schütz. Beispielsweise zahlt die Versicherung auch bei bestimmten Formen des schweren Diebstahls ohne Einbruch in die Wohnung; etwa, wenn ein verschlossenes Behältnis – beispielsweise ein Safe oder eine Dokumentenkassette – gewaltsam geöffnet wurde.
Und auch wenn Dieben der Einstieg in die Wohnung durch ein gekipptes Fenster erleichtert wurde, kann die Hausratversicherung einspringen. "Wurde das Fenster beim Verlassen der Wohnung gekippt gelassen oder die Wohnungstür nicht abgeschlossen, gilt das als grob fahrlässiges Handeln", sagt Wolfgang Schütz. "Versicherungsnehmer können grobe Fahrlässigkeit allerdings im Hausrattarif mit abdecken. Dann zahlt auch der Versicherer."
Guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein
Um das eigene Hab und Gut optimal zu versichern, müssen Verbraucher keine Unsummen ausgeben. "Unsere regelmäßigen Tests zeigen, dass leistungsstarke Hausrattarife auch im niedrigen Preissegment zu finden sind", sagt Wolfgang Schütz.
Die Kosten für die Hausratversicherung variieren je nach Wohnort. Angebote mit wichtigen Leistungsbausteinen findet bspw. ein Berliner mit einer 80 Quadratmeter großen Wohnung schon zum Preis von rund 40 Euro im Jahr. Zu den wichtigen Leistungen zählen ein Schutz bei grober Fahrlässigkeit, Seng- und Schmorschäden sowie Überspannungsschäden.